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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.08.1983, Az.: 1 AZR 544/81

Gesamtbetriebsrat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.08.1983
Aktenzeichen
1 AZR 544/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10095
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Mainz 10.02.1981 - 2 Ca 2001/80
LAG Mainz 07.10.1981 - 2 Sa 405/81

Fundstellen

  • BAGE 44, 86 - 94
  • JR 1985, 264
  • NJW 1984, 2966-2967 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats erstreckt sich nicht auf solche betriebsratsfähigen Betriebe des Unternehmens, in denen kein Betriebsrat gewählt worden ist. Diese betriebsratslosen Betriebe stehen außerhalb der Betriebsverfassung.