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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.12.1965, Az.: 5 AZR 304/65

Freiberuflicher Tierarzt; Fleischbeschautierarzt; Privatrechtliches Arbeitsverhältnis; Abwälzung der Umsatzsteuer; Steuerrechtliche Erlaubnis; Vergütung nach billigem Ermessen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.12.1965
Aktenzeichen
5 AZR 304/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10088
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 01.02.1965 - 3 Sa 238/64

Fundstellen

  • BAGE 18, 54 - 61
  • DB 1966, 467 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1966, 271 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein freiberuflicher Tierarzt, der im Lande Niedersachsen nebenberuflich zum Fleischbeschautierarzt bestellt wird, steht insoweit in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.

2. UStG 1951 § 10 Abs. 1 S. 2 beinhaltet nicht die Anspruchsgrundlage sondern nur die steuerrechtliche Erlaubnis zur Abwälzung der Umsatzsteuer.

3. Ist als vertraglich vereinbart anzusehen, daß die Behörde die Vergütung nach billigem Ermessen (BGB § 315 Abs. 1) festsetzen soll, so muß der Fleischbeschautierarzt sich gegen eine seines Erachtens unbillige Festsetzung binnen angemessener Frist wenden und notfalls die Gerichte für Arbeitssachen gemäß BGB § 315 Abs. 3 anrufen.