Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.07.1971, Az.: IV ZR 6/71
Gemischte Anstalt; Härtefälle; Krankenhaus; Unterrichtungspflicht; Privatkrankenanstalt; Tatsächliche Ausgestaltung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 07.07.1971
- Aktenzeichen
- IV ZR 6/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 11022
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 4 MB/KK
- § 4 Abs. 5 MB/KK
Fundstelle
- VersR 1971, 949-950 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Begriff der gemischten Anstalt i. S. von § 4 Abs. 5 MB/KK.
2. Selbst in vermeintlichen Härtefällen kann nicht darauf abgestellt werden, ob die Behandlung in einer gemischten Anstalt für die gesamte Dauer lediglich in einem Krankenhaus durchgeführt werden konnte und mußte.
3. Der Versicherungsnehmer (VN) muß, bevor er eine Privatkrankenanstalt in Anspruch nimmt, sich vorher über ihre tatsächliche Ausgestaltung unterrichten.