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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 26.01.2006, Az.: IX ZB 185/03

Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen für die Erweiterung eines Berufungsantrags nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.01.2006
Aktenzeichen
IX ZB 185/03
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2006, 10684
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Schleswig - 28.05.2003 - AZ: 11 U 191/01
LG Flensburg - 30.10.2001 - AZ: 2 O 66/01

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer,
die Richter Dr. Ganter und Vill,
die Richterin Lohmann und
den Richter Dr. Detlev Fischer
am 26. Januar 2006
beschlossen:

Tenor:

Die Verfahren IX ZR 171/03 und IX ZB 185/03 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Es führt das Verfahren IX ZR 171/03.

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 28. Mai 2003 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 91.117,78 Euro festgesetzt.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BGH - 26.01.2006 - AZ: IX ZR 171/03