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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.11.1986, Az.: VI ZR 12/86

Schadensminderungspflicht; Körperverletzung; Operation

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.11.1986
Aktenzeichen
VI ZR 12/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13107
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • VersR 1987, 408-409 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1987, 559 (amtl. Leitsatz mit Anm.)

Redaktioneller Leitsatz

Die Voraussetzungen für die Annahme einer Schadensminderungspflicht bei einer Körperverletzung sind eng anzuwenden, wenn es darum geht, eine Operation zur Beseitigung der körperlichen Beeinträchtigung vornehmen zu lassen.