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Bundessozialgericht
Urt. v. 03.12.1980, Az.: 4 RJ 83/79

Berufsbezeichnung; Angabe einer Erwerbstätigkeit; Erwerbsunfähigkeitsrente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
03.12.1980
Aktenzeichen
4 RJ 83/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10680
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Stuttgart 20.07.1978 - S 9 J 177/76
LSG Stuttgart 16.07.1979 - L 9 J 1886/78

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1246 Nr 72

Amtlicher Leitsatz

Die konkrete Bezeichnung einer Berufstätigkeit erfordert die Angabe einer Erwerbstätigkeit, die im Arbeitsleben tatsächlich ausgeübt wird und als Arbeitsplatz in nicht nur unbedeutendem Maße vorhanden ist; es genügt nicht die Bezeichnung bloßer Arbeiten oder Arbeitsgänge.