Bundessozialgericht
Urt. v. 03.12.1980, Az.: 4 RJ 83/79
Berufsbezeichnung; Angabe einer Erwerbstätigkeit; Erwerbsunfähigkeitsrente
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 03.12.1980
- Aktenzeichen
- 4 RJ 83/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10680
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Stuttgart 20.07.1978 - S 9 J 177/76
- LSG Stuttgart 16.07.1979 - L 9 J 1886/78
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- SozR 2200 § 1246 Nr 72
Amtlicher Leitsatz
Die konkrete Bezeichnung einer Berufstätigkeit erfordert die Angabe einer Erwerbstätigkeit, die im Arbeitsleben tatsächlich ausgeübt wird und als Arbeitsplatz in nicht nur unbedeutendem Maße vorhanden ist; es genügt nicht die Bezeichnung bloßer Arbeiten oder Arbeitsgänge.