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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.05.1973, Az.: 5 AZR 590/72

Verspäteter Eingang der Rechtsmittelbegründungsschrift; Prozeßbevollmächtigter; Kenntnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Antrag; Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.05.1973
Aktenzeichen
5 AZR 590/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10053
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 13.10.1972 - 9 Sa 1145/71

Fundstellen

  • DB 1973, 1460 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 1767 (Volltext mit amtl. LS) "Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen"

Amtlicher Leitsatz

1. Erhält der Prozeßbevollmächtigte des Rechtsmittelführers vom Gericht Kenntnis vom verspäteten Eingang der Rechtsmittelbegründungsschrift, so ist er -- jedenfalls in aller Regel -- von da an nicht mehr gehindert, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.

2. Zur Frage des Nachschiebens von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Antragsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO.