Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.05.1973, Az.: 5 AZR 590/72
Verspäteter Eingang der Rechtsmittelbegründungsschrift; Prozeßbevollmächtigter; Kenntnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Antrag; Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.05.1973
- Aktenzeichen
- 5 AZR 590/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10053
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 13.10.1972 - 9 Sa 1145/71
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1973, 1460 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 1767 (Volltext mit amtl. LS) "Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen"
Amtlicher Leitsatz
1. Erhält der Prozeßbevollmächtigte des Rechtsmittelführers vom Gericht Kenntnis vom verspäteten Eingang der Rechtsmittelbegründungsschrift, so ist er -- jedenfalls in aller Regel -- von da an nicht mehr gehindert, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.
2. Zur Frage des Nachschiebens von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Antragsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO.