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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.07.1981, Az.: 2 AZR 324/79

Revision; Formvorschriften; Frist; Materiellrechtliche Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.07.1981
Aktenzeichen
2 AZR 324/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10007
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 07.02.1979 - 6 Sa 1495/78

Fundstellen

  • BAGE 35, 364 - 370
  • JR 1982, 264
  • MDR 1982, 171 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1664 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

§ 234 III ist nicht anzuwenden, wenn das Revisionsgericht aus allein in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres entschieden hat, ob die Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien aufgrund gerichtlicher Verfügung der Auffassung sein können, der Rechtsstreit werde demnächst materiellrechtlich entschieden.