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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.01.1965, Az.: 5 AZR 181/64

Lehrer im Angestelltenverhältnis; Erholungsurlaub; Schulferien; Unbezahlter Sonderurlaub

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.01.1965
Aktenzeichen
5 AZR 181/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10060
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 30.01.1964 - 6 Sa 312/63 N

Fundstelle

  • RiA 1965, 194

Amtlicher Leitsatz

Wird bei einem vom Freistaat Bayern im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrer der Erholungsurlaub durch die Schulferien abgegolten, so kann der Dienstherr den Lehrer nach § 4 Abs. 4 der VO über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter vom 29.04.1963 zwar in den Schulferien zu Dienstleistungen heranziehen, soweit die Länge des einem vergleichbaren Beamten zustehenden Erholungsurlaubs nicht unterschritten wird. Dem Lehrer darf aber nicht unter Gewährung eines für die Ferien nicht beantragten unbezahlten Sonderurlaubs die vertragliche Vergütung vorenthalten werden.