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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 04.10.1977, Az.: 1 ABR 37/77

Wahlvorstand; Wahlvorschlag; Unterzeichnung; Begrenzung der Frist; Frist für die Einlegung von Einsprüchen gegen die Richtigkeit der Wählerliste

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.10.1977
Aktenzeichen
1 ABR 37/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10014
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 23.11.1976 - 5 TaBV 45/76

Fundstellen

  • BB 1978, 254
  • DB 1978, 449-450 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Mitglied des Wahlvorstandes kann einen Wahlvorschlag für die Betriebsratswahl unterzeichnen.

2. Der Wahlvorstand kann den Ablauf der Frist für die Einlegung von Einsprüchen gegen die Richtigkeit der Wählerliste für die Betriebsratswahl auf das Ende der Dienststunden des Wahlvorstandes oder auf das Ende der Arbeitszeit im Betrieb am letzten Tag der Frist begrenzen, vorausgesetzt, daß der festgesetzte Fristablauf nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer liegt.