Bundesfinanzhof
Beschl. v. 01.04.1971, Az.: I B 39/70
Erledigung der Hauptsache; Obsiegen eines Beteiligten; Tatsachen; Beweisaufnahme
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 01.04.1971
- Aktenzeichen
- I B 39/70
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1971, 10176
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BStBl II 1971, 529
- NJW 1972, 224 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so findet über die Frage, ob das Obsiegen eines Beteiligten auf Tatsachen beruht, die er früher hätte geltend machen können und sollen, keine Beweisaufnahme statt.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 01.04.1971 - AZ: I B 37/70