Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 01.04.1971, Az.: I B 39/70

Erledigung der Hauptsache; Obsiegen eines Beteiligten; Tatsachen; Beweisaufnahme

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
01.04.1971
Aktenzeichen
I B 39/70
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1971, 10176
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BStBl II 1971, 529
  • NJW 1972, 224 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so findet über die Frage, ob das Obsiegen eines Beteiligten auf Tatsachen beruht, die er früher hätte geltend machen können und sollen, keine Beweisaufnahme statt.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 01.04.1971 - AZ: I B 37/70