Bundesgerichtshof
Urt. v. 31.01.1984, Az.: VI ZR 56/82
Unfallverursacher; Alkoholismus; Unfalltod; Wiederherstellung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 31.01.1984
- Aktenzeichen
- VI ZR 56/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 13175
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- JZ 1984, 437-438
- MDR 1984, 657-658 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 1405 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Verschlimmert sich die Alkoholabhängigkeit einer Frau nach dem Unfalltod ihres Ehemannes nur deshalb, weil dieser nicht mehr stabilisierend auf sie einwirken kann, dann steht ihr wegen der durch den Alkoholmißbrauch eintretenden Gesundheitsschädigungen kein Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des Unfalls zu.