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Bundesgerichtshof
Urt. v. 31.01.1984, Az.: VI ZR 56/82

Unfallverursacher; Alkoholismus; Unfalltod; Wiederherstellung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
31.01.1984
Aktenzeichen
VI ZR 56/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 13175
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1984, 437-438
  • MDR 1984, 657-658 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 1405 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Verschlimmert sich die Alkoholabhängigkeit einer Frau nach dem Unfalltod ihres Ehemannes nur deshalb, weil dieser nicht mehr stabilisierend auf sie einwirken kann, dann steht ihr wegen der durch den Alkoholmißbrauch eintretenden Gesundheitsschädigungen kein Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des Unfalls zu.