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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.08.1977, Az.: 5 AZR 436/76

Rechtsmißbrauch; Urlaubsanspruch; Krankheit; Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen; Kürzung des Urlaubs wegen fehlender Arbeitsleistung; Mindesturlaubsanspruch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.08.1977
Aktenzeichen
5 AZR 436/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10078
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 06.05.1976 - 1b (5) 74/76

Fundstellen

  • BB 1977, 1603
  • DB 1977, 2286-2287 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Enthält ein Tarifvertrag eine Regelung, wonach sich der Urlaubsanspruch bei einer Krankheitsdauer von über neun Monaten im Urlaubsjahr für jeden weiteren vollen Monat um 1/12 des Jahresurlaubs mindert, so kommt daneben eine Kürzung des Urlaubs wegen fehlender Arbeitsleistung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über den Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen nicht in Betracht.

2. Es bleibt offen, ob ein Tarifvertrag langdauernde Arbeitsunfähigkeit zum Anlaß nehmen kann, den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch zu kürzen.