Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.08.1977, Az.: 5 AZR 436/76
Rechtsmißbrauch; Urlaubsanspruch; Krankheit; Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen; Kürzung des Urlaubs wegen fehlender Arbeitsleistung; Mindesturlaubsanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.08.1977
- Aktenzeichen
- 5 AZR 436/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10078
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 06.05.1976 - 1b (5) 74/76
Rechtsgrundlagen
- § 3 BUrlG
- § 2 Urlaubsabkommen für Arbeiter und Angestellte der Metallindustrie in Nordwürttemberg-Nordbaden vom 14. März 1974
Fundstellen
- BB 1977, 1603
- DB 1977, 2286-2287 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Enthält ein Tarifvertrag eine Regelung, wonach sich der Urlaubsanspruch bei einer Krankheitsdauer von über neun Monaten im Urlaubsjahr für jeden weiteren vollen Monat um 1/12 des Jahresurlaubs mindert, so kommt daneben eine Kürzung des Urlaubs wegen fehlender Arbeitsleistung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über den Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen nicht in Betracht.
2. Es bleibt offen, ob ein Tarifvertrag langdauernde Arbeitsunfähigkeit zum Anlaß nehmen kann, den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch zu kürzen.