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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.11.1990, Az.: XII ZR 11/89

Grundstückskauf; Vorkaufsrecht; Notarielle Beurkundung; Erbbaurecht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.11.1990
Aktenzeichen
XII ZR 11/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13868
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1991, 205-207 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Formvorschrift des § 313 S. 1 BGB gilt auch für die Bestellung eines Vorkaufsrechts, und zwar sowohl für das persönliche wie auch für das dingliche, und erstreckt sich auf die Bestellung selbst wie auch auf die Verpflichtung dazu.

2. § 313 BGB ist nach § 11 I 1 ErbbauVO auf das Erbbaurecht entsprechend anwendbar, so daß die Einräumung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht der notariellen Beurkundung bedarf.