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Bundesfinanzhof
Urt. v. 29.10.1987, Az.: X R 34/81

Revision; Notwendige Beiladung; Verfahrensverbindung; Geschäftsveräußerung; Personengesellschaft; Vollständiger Gesellschafterwechsel; Geschäftsveräußerung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
29.10.1987
Aktenzeichen
X R 34/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11294
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Düsseldorf (EFG 1981, 474)

Fundstellen

  • BFHE 151, 237 - 243
  • BStBl II 1988, 92
  • GmbHR 1988, 237-238 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Die Verfahrensverbindung auch noch in der Revisionsinstanz kann unter bestimmten Voraussetzungen die notwendige Beiladung ersetzen.

  2. 2.

    Die Geschäftsveräußerung ist unter der Geltung des UStG 1967 weiterhin steuerbar.

  3. 3.

    Die Rechtsprechung des BFH zu § 85 UStDB 1951, die den vollständigen Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften als Geschäftsveräußerung im ganzen beurteilte, wird für das UStG 1967 nicht fortgeführt.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 29.10.1987 - AZ: X R 33/81