Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1974, Az.: 2 AZR 289/73
Zuständigkeit; Arbeitsgericht; Kündigung; Feststellung der Unwirksamkeit; Juristische Person; Organ
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.02.1974
- Aktenzeichen
- 2 AZR 289/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10149
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 09.05.1973 - 7 Sa 29/73
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1974, 1243 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Gerichte für Arbeitssachen sind für die Klage eines Angestellten auf Feststellung der Unwirksamkeit einer von seinem Arbeitgeber, einer juristischen Person, erklärten Kündigung auch dann zuständig, wenn der Angestellte zuvor Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufenen Organs gewesen ist und die Kündigung auf Vorgänge während der Tätigkeit des Klägers als Organmitglied gestützt wird.