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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1974, Az.: 2 AZR 289/73

Zuständigkeit; Arbeitsgericht; Kündigung; Feststellung der Unwirksamkeit; Juristische Person; Organ

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.02.1974
Aktenzeichen
2 AZR 289/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 09.05.1973 - 7 Sa 29/73

Fundstelle

  • DB 1974, 1243 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Gerichte für Arbeitssachen sind für die Klage eines Angestellten auf Feststellung der Unwirksamkeit einer von seinem Arbeitgeber, einer juristischen Person, erklärten Kündigung auch dann zuständig, wenn der Angestellte zuvor Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufenen Organs gewesen ist und die Kündigung auf Vorgänge während der Tätigkeit des Klägers als Organmitglied gestützt wird.