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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 04.08.1992, Az.: 2 BvR 1129/92

Schriftliches Verfahren; Urteilsausfertigung; Rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde; Subsidiarität

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
04.08.1992
Aktenzeichen
2 BvR 1129/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12475
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1993, 51 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1993, 159 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Entscheidet das Gericht im schriftlichen Verfahren sind Eingänge bis zum Erlaß der Entscheidung, das heißt bis der Urkundsbeamte die Ausfertigung zur Zustellung hinausgibt, zu berücksichtigen.

2. Zu den Voraussetzungen unter denen nach dem Grundsatz der Subidiarität vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde erst eine Nichtigkeitsklage gem. § 579 I Nr. 4 ZPO zu erheben ist.