Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 04.08.1992, Az.: 2 BvR 1129/92
Schriftliches Verfahren; Urteilsausfertigung; Rechtliches Gehör; Verfassungsbeschwerde; Subsidiarität
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 04.08.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1129/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12475
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1993, 51 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1993, 159 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Entscheidet das Gericht im schriftlichen Verfahren sind Eingänge bis zum Erlaß der Entscheidung, das heißt bis der Urkundsbeamte die Ausfertigung zur Zustellung hinausgibt, zu berücksichtigen.
2. Zu den Voraussetzungen unter denen nach dem Grundsatz der Subidiarität vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde erst eine Nichtigkeitsklage gem. § 579 I Nr. 4 ZPO zu erheben ist.