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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.04.1970, Az.: 3 AZR 259/69

Sondervergütung; Schmiergelder

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.04.1970
Aktenzeichen
3 AZR 259/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10068
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Oldenburg (Oldenburg) 13.11.1967 - 1 Ca 73/67
LAG Hannover 16.04.1969 - 4 Sa 715/67

Fundstelle

  • BB 1970, 883

Amtlicher Leitsatz

Wer als Angestellter oder sog. freier Mitarbeiter die Aufgabe hat, einen Betrieb technisch zu betreuen und selbständig das für den Betrieb benötigte Arbeitsmaterial (hier: Baustoffe) zu bestellen, ist nicht berechtigt, für solche Aufträge von den Lieferfirmen sich eine Sondervergütung versprechen und zahlen zu lassen. Tut er es doch, so muß er die empfangenen Schmiergelder an den Betriebsinhaber herausgeben.