Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.04.1970, Az.: 3 AZR 259/69
Sondervergütung; Schmiergelder
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.04.1970
- Aktenzeichen
- 3 AZR 259/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10068
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Oldenburg (Oldenburg) 13.11.1967 - 1 Ca 73/67
- LAG Hannover 16.04.1969 - 4 Sa 715/67
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BB 1970, 883
Amtlicher Leitsatz
Wer als Angestellter oder sog. freier Mitarbeiter die Aufgabe hat, einen Betrieb technisch zu betreuen und selbständig das für den Betrieb benötigte Arbeitsmaterial (hier: Baustoffe) zu bestellen, ist nicht berechtigt, für solche Aufträge von den Lieferfirmen sich eine Sondervergütung versprechen und zahlen zu lassen. Tut er es doch, so muß er die empfangenen Schmiergelder an den Betriebsinhaber herausgeben.