Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.05.1968, Az.: 4 AZR 366/67
Bewährungsaufstieg; Rentenversicherung der Arbeiter ; Anwendung des BAT; Schwierigere Tätigkeiten; Einsatz qualifizierterer Fähigkeiten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.05.1968
- Aktenzeichen
- 4 AZR 366/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10069
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
- § 72 Nr. 1 BAT
Fundstellen
- DB 1968, 1587-1588 (Volltext mit amtl. LS)
- RiA 1968, 172
Amtlicher Leitsatz
1. Auf das Arbeitsverhältnis eines Schulhausmeisters, dessen Tätigkeit der Rentenversicherung der Arbeiter unterliegt, ist der BAT anzuwenden, wenn bei dessen Inkrafttreten die Anwendung der TOA arbeitsvertraglich vereinbart ist.
2. Schwierigere Tätigkeiten liegen gegenüber einfacheren Tätigkeiten dann vor, wenn die Tätigkeit den Einsatz qualifizierterer Fähigkeiten des Angestellten, gleich in welcher Hinsicht, im Vergleich zu den einfacheren Arbeiten verlangt.