Bundessozialgericht
Urt. v. 31.01.1967, Az.: 4 RJ 213/65
Verletztenrente neben Versicherungsrente; Bindungswirkung von Rentenbescheiden; Ruhensfreiheit; Fehlerhafter ruhensfreier Teil; Berichtigung des ruhensfreien Rententeils
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 31.01.1967
- Aktenzeichen
- 4 RJ 213/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10600
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 26, 98 - 102
- SozR Nr 10 zu § 1278 RVO
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Bescheid, in dem ausgesprochen wird, daß eine mit einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffende Versicherungsrente in einer bestimmten Höhe ruhensfrei sei, ist hinsichtlich dieses Ausspruchs der Bindungswirkung (SGG § 77) fähig.
2. War der ruhensfreie Teil einer Versicherungsrente in unrichtiger Auslegung des RVO § 1278 Abs. 1 idF des ArVNG, nämlich unter Außerachtlassung von Kinderzulagen der Unfallversicherung und Kinderzuschüssen der Rentenversicherung zu hoch ermittelt worden, so berechtigte die Neufassung des RVO § 1278 durch das UVNG für sich allein den Versicherungsträger nicht, den ruhensfreien Rententeil - unter Einbeziehung der Kinderzulage in die Berechnung - auf den richtigen Betrag herabzusetzen.