Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.01.1975, Az.: 2 AZB 58/74
Berufung; Versäumnisurteil
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.01.1975
- Aktenzeichen
- 2 AZB 58/74
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1975, 10173
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 19.11.1974 - 3 (4) Sa 459/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr 6 zu § 513 ZPO
- DB 1975, 1372 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Die Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO gegen ein zweites Versäumnisurteil im Sinne des § 345 ZPO ist nicht statthaft, wenn der Fall der Versäumung allein beim Erlaß des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen hat, der Berufungskläger aber in dem auf seinen Einspruch anberaumten Termin, in dem das zweite Versäumnisurteil ergangen ist, säumig war.