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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.01.1975, Az.: 2 AZB 58/74

Berufung; Versäumnisurteil

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.01.1975
Aktenzeichen
2 AZB 58/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10173
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 19.11.1974 - 3 (4) Sa 459/74

Fundstellen

  • AP Nr 6 zu § 513 ZPO
  • DB 1975, 1372 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Die Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO gegen ein zweites Versäumnisurteil im Sinne des § 345 ZPO ist nicht statthaft, wenn der Fall der Versäumung allein beim Erlaß des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen hat, der Berufungskläger aber in dem auf seinen Einspruch anberaumten Termin, in dem das zweite Versäumnisurteil ergangen ist, säumig war.