Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.05.1976, Az.: VI ZR 210/73
Verkehrssicherungspflicht; Bauausführung; Architekt; Bauunternehmer
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.05.1976
- Aktenzeichen
- VI ZR 210/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11436
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BauR 1976, 441
- DB 1976, 2300-2301 (Volltext mit red./amtl. LS)
- MDR 1976, 1010 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Trotz Beauftragung eines bewährten Architekten und eines zuverlässigen Bauunternehmers wird der Bauherr nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht frei. Bei Gefahren im Zusammenhang mit der Bauausführung, wie die Überwachung auf lückenlose Zusammenarbeit mit einem für Unterfangungsarbeiten an der Giebelwand des Nachbarhauses eingeschalteten Statikers, trifft ihn eine Pflicht zu eigenem Eingreifen.