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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.05.1976, Az.: VI ZR 210/73

Verkehrssicherungspflicht; Bauausführung; Architekt; Bauunternehmer

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.05.1976
Aktenzeichen
VI ZR 210/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11436
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BauR 1976, 441
  • DB 1976, 2300-2301 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • MDR 1976, 1010 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Trotz Beauftragung eines bewährten Architekten und eines zuverlässigen Bauunternehmers wird der Bauherr nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht frei. Bei Gefahren im Zusammenhang mit der Bauausführung, wie die Überwachung auf lückenlose Zusammenarbeit mit einem für Unterfangungsarbeiten an der Giebelwand des Nachbarhauses eingeschalteten Statikers, trifft ihn eine Pflicht zu eigenem Eingreifen.