Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.09.1975, Az.: 1 ABR 50/74
Arbeitnehmersitze im Aufsichtsrat; Herrschendes Unternehmen eines Konzerns; Besetzung; Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; Wahl
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.09.1975
- Aktenzeichen
- 1 ABR 50/74
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1975, 10004
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 20.11.1973 - 5 TaBV 63/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 27, 246 - 256
- DB 1975, 2136-2138 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens eines Konzerns hat bei mehr als zwei Arbeitnehmervertretern derart zu erfolgen, daß grundsätzlich die Kandidaten mit der größten Stimmenzahl gewählt sind. Unter den insgesamt gewählten Arbeitnehmervertretern muß sich aber ein Arbeiter und ein Angestellter aus dem Konzern, ein Arbeitnehmer des herrschenden und ein Arbeitnehmer eines beherrschten Unternehmens befinden.