Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.09.1975, Az.: 1 ABR 50/74

Arbeitnehmersitze im Aufsichtsrat; Herrschendes Unternehmen eines Konzerns; Besetzung; Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; Wahl

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.09.1975
Aktenzeichen
1 ABR 50/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10004
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 20.11.1973 - 5 TaBV 63/73

Fundstellen

  • BAGE 27, 246 - 256
  • DB 1975, 2136-2138 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens eines Konzerns hat bei mehr als zwei Arbeitnehmervertretern derart zu erfolgen, daß grundsätzlich die Kandidaten mit der größten Stimmenzahl gewählt sind. Unter den insgesamt gewählten Arbeitnehmervertretern muß sich aber ein Arbeiter und ein Angestellter aus dem Konzern, ein Arbeitnehmer des herrschenden und ein Arbeitnehmer eines beherrschten Unternehmens befinden.