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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.06.1986, Az.: 1 StR 445/85

Zurückverweisung; Tagessatzhöhe; Gesamtfreiheitsstrafe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.06.1986
Aktenzeichen
1 StR 445/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11881
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 34, 90 - 93
  • MDR 1986, 947-948 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 199-200 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStE StGB § 40 Nr. 2
  • NStZ 1986, 547

Redaktioneller Leitsatz

Eine Zurückverweisung durch das Revisionsgericht ist zulässig, sofern die unterlassene Bemessung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe im Rahmen einer Gesamtfreiheitsstrafe nachgeholt werden soll.