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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.11.1980, Az.: 1 ABR 87/78

Betriebsverfassungsrecht; Überstunden; Schlußverkauf; Inventur; Bestandsaufnahme; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.11.1980
Aktenzeichen
1 ABR 87/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 10114
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Mainz 25.01.1978 - 1 (6) BV 17/77 M
LAG Mainz 11.08.1978 - 6 TaBV 5/78

Fundstellen

  • DB 1981, 946-947 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1751 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Anordnung von Überstunden aus Anlaß von Schlußverkäufen und saisonbedingten Bestandsaufnahmen in einem Warenhaus hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 I Nr. 3 BetrVG. Auf die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer kommt es nicht entscheidend an.