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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.05.1984, Az.: 4 AZR 512/81

Tarifvertrag; Verbandsklage; Feiertage; Lohnfortzahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.05.1984
Aktenzeichen
4 AZR 512/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10162
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Nürnberg 24.11.1980 - 10 Ca 40/80
LAG Nürnberg 30.09.1981 - 2 Sa 6/81

Fundstellen

  • BAGE 46, 61 - 70
  • DB 1984, 2357
  • JR 1986, 44

Amtlicher Leitsatz

1. Der Zulässigkeit einer Verbandsklage nach § 9 TVG stehen weder anhängige Individualprozesse noch die Möglichkeit der Führung von Musterprozessen entgegen.

2. Nach dem MTV Schreiner Bayern ist den Arbeitnehmern für den arbeitsfreien 24. Dezember Vergütung für die sonst an dem betreffenden Wochentag anfallende Arbeitszeit nach dem Lohnausfallprinzip zu zahlen.

3. Der 24. Dezember (Heiliger Abend) gilt im Sinne des staatlichen Feiertagsrechts, des Arbeitsrechts und des Gewerberechts als Werktag.