Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.09.1961, Az.: 2 AZR 97/61
Auswertung des Zahlenlottos; Beschäftigung eines Studenten; Befristeter Zeitvertrag; Rechtsbeständige Vereinbarung; Unterbrechung; Fortsetzung der Tätigkeit; Sachliche Gründe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.09.1961
- Aktenzeichen
- 2 AZR 97/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10206
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 03.01.1961 - 5 Sa 97/60
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1961, 1380
- DB 1961, 1702 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Wird ein Student sonntags bei der Auswertung des Zahlenlottos beschäftigt, so darf mit ihm vereinbart werden, daß jede Beschäftigung ein befristeter Zeitvertrag ist.
2. Diese Vereinbarung ist auch dann rechtsbeständig, wenn die Beschäftigung lange Zeit hindurch ohne Unterbrechung fortgesetzt wird.
3. Der Student hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Fortsetzung seiner Tätigkeit, wenn ihm bekannte sachliche Gründe dagegen sprechen.