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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.09.1961, Az.: 2 AZR 97/61

Auswertung des Zahlenlottos; Beschäftigung eines Studenten; Befristeter Zeitvertrag; Rechtsbeständige Vereinbarung; Unterbrechung; Fortsetzung der Tätigkeit; Sachliche Gründe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.09.1961
Aktenzeichen
2 AZR 97/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10206
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 03.01.1961 - 5 Sa 97/60

Fundstellen

  • BB 1961, 1380
  • DB 1961, 1702 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Wird ein Student sonntags bei der Auswertung des Zahlenlottos beschäftigt, so darf mit ihm vereinbart werden, daß jede Beschäftigung ein befristeter Zeitvertrag ist.

2. Diese Vereinbarung ist auch dann rechtsbeständig, wenn die Beschäftigung lange Zeit hindurch ohne Unterbrechung fortgesetzt wird.

3. Der Student hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Fortsetzung seiner Tätigkeit, wenn ihm bekannte sachliche Gründe dagegen sprechen.