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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.07.1977, Az.: BVerwG 1 WB 19/76

Fernschriftliche Bekanntgabe; Anfechtbarkeit; Herausgehobener Dienstposten; Einsatz eines Soldaten; Anwartschaft; Antragserweiterung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.07.1977
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 19/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11308
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 53, 321

Amtlicher Leitsatz

(Keine Anwartschaft bei Verwendung auf herausgehobenen Dienstposten)

1. Zur Anfechtbarkeit fernschriftlich voraus bekanntgegebener Verfügungen.

2. Der Einsatz eines Soldaten auf einem herausgehobenen Dienstposten gibt ihm keine Anwartschaft im Rechtssinne darauf, auf einer gleichwertigen Stelle weiter eingesetzt zu werden.

3. Das Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung kennt eine Antragserweiterung nicht.