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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.04.1987, Az.: 12 RK 50/85

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Abfindung; Arbeitslosengeld; Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruches; Beitragsbemessung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.04.1987
Aktenzeichen
12 RK 50/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11574
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Speyer 02.04.1985 - S 9 K 75/84
LSG Mainz 15.08.1985 - L 5 K 24/85

Fundstelle

  • SozR 2200 § 180 Nr 36

Amtlicher Leitsatz

Eine aus Anlaß der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Beschäftigungsverhältnisses) gezahlte lohnsteuerfreie Abfindung ist, soweit sie geeignet ist, den Anspruch auf Arbeitslosengeld zum Ruhen zu bringen (§ 117 Abs 2, 3 AFG), als sonstige Einnahme zum Lebensunterhalt der Beitragsbemessung eines freiwillig Krankenversicherten zugrunde zu legen.