Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.03.2006, Az.: 2 AZR 171/05
Erweiterung des Kündigungsschutzes im Wege der Rechtsfortbildung auf Fälle der bloßen konzerninternen Verlagerung von nach wie vor bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten; Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Betriebsstilllegung als ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung ; Unternehmensbezogenheit oder Konzernbezogenheit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG); Pflicht zur Unterbringung in einem anderen Unternehmen des Konzerns; Bedeutung einer Ursächlichkeit von konzerninternen Gründen für den Wegfall des Arbeitsplatzes; Verlagerung des weggefallenen Beschäftigungsbedarfs lediglich auf ein anderes Konzernunternehmen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.03.2006
- Aktenzeichen
- 2 AZR 171/05
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2006, 24947
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Gründe
Paralellentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts vom 23.03.2006, 2 AZR 162/05