Bundesfinanzhof
Urt. v. 10.04.1991, Az.: XI R 8/84
Erbauseinandersetzung; Vorweggenommene Erbfolge; Vertrag; Zulässiger Vertragsumfang; Anschaffungskosten; Nutzungsrechte; Entgelt für die Übertragung des Grundstücks
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 10.04.1991
- Aktenzeichen
- XI R 8/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 10822
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BFHE 164, 343 - 347
- BB 1991, 1837-1838 (Volltext mit amtl. LS)
- BB 1991, 1557 (Kurzinformation)
- BStBl II 1991, 791-793 (Volltext mit amtl. LS)
- DStR 1991, 1076-1077 (Volltext mit amtl. LS)
- DStZ 1991, 728-730 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
- HFR 1991, 652-653 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben und die vorweggenommene Erbfolge nach einem Miterben können in einem Vertragswerk zusammengefaßt werden. Die Übernahme von Verbindlichkeiten führt hierbei nur insoweit zu Anschaffungskosten, als sie auf die vorweggenommene Erbfolge entfällt.
- 2.
Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge über ein Grundstück des Privatvermögens stellt die vom bisherigen Eigentümer ausbedungene Einräumung von Nutzungsrechten für sich oder einen Dritten kein Entgelt für die Übertragung des Grundstücks dar.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 10.04.1984 - AZ: XI R 7/84