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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1961, Az.: 4 AZR 285/60

Feststellung der überwiegenden Tätigkeit; Einheitliche Arbeitsleistung; Arbeitsvorgänge; Innerer Zusammenhang; Verschiedenartige Tätigkeiten; Statistische Vorarbeiten; Kartographische Tätigkeit; Besondere Leistungen; Landkartentechnische Angestellte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.12.1961
Aktenzeichen
4 AZR 285/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10042
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 12, 91 - 97
  • DB 1962, 475 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Feststellung der für die Vergütung nach der TO A maßgebenden überwiegenden Tätigkeit eines Angestellten darf eine einheitliche Arbeitsleistung nicht in einzelne Arbeitsvorgänge zerlegt und die Bewertung nicht gesondert nach der Schwierigkeit einzelner Arbeitsvorgänge vorgenommen werden; eine einheitliche Arbeit darf vielmehr nur insgesamt und einheitlich bewertet werden.

2. Wenn eine Arbeit einer anderen Tätigkeit auf Grund eines unmittelbaren inneren Zusammenhanges ein- und untergeordnet ist, insbesondere wenn sie unmittelbar zu deren Vorbereitung oder Ausführung dient, so ist sie dieser Tätigkeit ohne selbständige Bewertung hinzuzurechnen. Das gilt auch für verschiedenartige Tätigkeiten (zB statistische Vorarbeiten für eine kartographische Tätigkeit).

2. Zum Begriff der "besonderen Leistungen" in der Fallgruppe der landkartentechnischen Angestellten der TO A Vergütungsgruppe 4b (neu).