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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.01.1978, Az.: BVerwG 8 C 68/76

Widerspruchsbescheid; Musterungskammer; Wehrpflichtiger; Unentbehrlichkeit im Betrieb; Zurückstellung vom Wehrdienst; Zurückstellungsfrist

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.01.1978
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 68/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11163
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Kassel 01.07.1976 - IV E 10/76

Fundstelle

  • Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr 23

Amtlicher Leitsatz

Der Widerspruchsbescheid der Musterungskammer, der den Wehrpflichtigen wegen Unentbehrlichkeit im Betrieb vom Wehrdienst zurückgestellt hat, erledigt sich nicht durch Ablauf der verfügten Zurückstellungsfrist.