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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.11.1981, Az.: VII ZR 5/81

Werkvertragsrecht; Anwendbarkeit; Gewährleistung ; Erwerber von Wohnungseigentum

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.11.1981
Aktenzeichen
VII ZR 5/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12055
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BauR 1982, 58

Amtlicher Leitsatz

Die Gewährleistungsansprüche des Erwerbers von Wohnungseigentum richten sich auch dann nach dem Recht des Werkvertrages, wenn der Veräußerer das Bauwerk zunächst für sich selbst errichtet, auch schon bis auf einige Kleinigkeiten fertiggestellt und sogar schon einige Monate bewohnt hat (Bestätigung von BGHZ 74, 204, 208).