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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.06.1989, Az.: 4 REg 4/88

Vorübergehende Dienstleistung; Entsendungsarbeitgeber; Erziehungsgeld ; Ausland

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.06.1989
Aktenzeichen
4 REg 4/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11379
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Braunschweig 26.11.1987 - S 4 Eg 1/87
LSG Celle 03.05.1988 - L 3 Eg 9/88

Fundstellen

  • IPRax 1990, 245-247 (Volltext mit amtl. LS)
  • IPRax 1990, 222-225 (Urteilsbesprechung von Prof. Dr. Reinhard Hepting)
  • NZA 1990, 159-160 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Von dem im Inland ansässigen Arbeitgeber ins Ausland zur vorübergehenden Dienstleistung "entsandt" i. S. § 1 BerzGG i. V. mit § 1 I Nr. 2a BKGG ist ein Arbeitnehmer, wenn die Beschäftigung von vornherein zeitlich beschränkt und sichergestellt wird, daß danach die Beschäftigung bei dem "Entsendungsarbeitgeber" im Inland gewährleistet ist.