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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 08.07.1994, Az.: BVerwG 8 C 33/93

Miete; Notwendigkeit; Gebrauchsüberlassung; Aufwendungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
08.07.1994
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 33/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13292
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Schleswig-Holstein

Fundstelle

  • NVwZ-RR 1995, 42-43 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Das vertraglich geschuldete Geld für die Überlassung des Wohnraumgebrauchs, sowie die sonstigen notwendigen Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses sind " Miete" i. S. d. § 7a Abs. 2 UStG.

Nicht auf den Mietzins, sondern nur auf die sonstigen bezeichneten Aufwendungen bezieht sich der Begriff der " Notwendigkeit" i. S. d. § 7 a Abs. 2 Satz 3 UStG.