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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.07.1984, Az.: 2 StR 249/84

Versuch; Raub; Unmittelbares Ansetzen; Klingeln

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.07.1984
Aktenzeichen
2 StR 249/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11316
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1984, 506

Redaktioneller Leitsatz

Ein unmittelbares Ansetzen zum Raub liegt vor, wenn der Täter - in der Absicht, einen bewaffneten Überfall zu begehen - an der Haustür des Opfers klingelt und damit rechnet, sofort nach dem Öffnen der Haustür mit Gewalt bzw. Drohung gegen eine Person beginnen zu müssen.