Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.07.1984, Az.: 2 StR 249/84
Versuch; Raub; Unmittelbares Ansetzen; Klingeln
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.07.1984
- Aktenzeichen
- 2 StR 249/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11316
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NStZ 1984, 506
Redaktioneller Leitsatz
Ein unmittelbares Ansetzen zum Raub liegt vor, wenn der Täter - in der Absicht, einen bewaffneten Überfall zu begehen - an der Haustür des Opfers klingelt und damit rechnet, sofort nach dem Öffnen der Haustür mit Gewalt bzw. Drohung gegen eine Person beginnen zu müssen.