Bundesfinanzhof
Urt. v. 01.12.1982, Az.: I R 70/80
Öffentlich-rechtliche Sparkasse; Gewährträger; Zinsaufbesserung; Zinsrückvergütung; Verdeckte Gewinnausschüttung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 01.12.1982
- Aktenzeichen
- I R 70/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10430
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Nürnberg
Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 1 S. 2 KStG (a.F.)
Fundstellen
- BFHE 137, 62 - 67
- BStBl II 1983, 152
Amtlicher Leitsatz
Gewährt eine öffentlich-rechtliche Sparkasse ihren beiden Gewährträgern -- kreisfreie Stadt und Landkreis -- und den kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden, nicht aber ihren sonstigen Kunden kurz vor Ablauf des Geschäftsjahres Zinsaufbesserungen für Einlagen und Zinsrückvergütungen für ausgereichte Darlehen, liegen verdeckte Gewinnausschüttungen an die beiden Gewährträger insoweit vor, als sie unmittelbare Empfänger der Zinsvergünstigungen sind; die den kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden zugewendeten Zinsvergünstigungen können nur unter besonderen Umständen dem Gewährträger (Landkreis) als verdeckte Gewinnausschüttungen zugerechnet werden.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 01.12.1982 - AZ: I R 69/80