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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.04.1984, Az.: IVa ZB 2/84

Zustellung; Urteil; Unterschriftsersatz; Vorsitzender Richter; Beisitzer

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.04.1984
Aktenzeichen
IVa ZB 2/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12859
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Ein Urteil, das von dem Vorsitzenden Richter der Kammer "zugleich für die an der Unterschriftsleistung gehinderten" Beisitzer ohne weitere Angaben von Gründen für die Ersetzung der Unterschriften unterschrieben worden ist, kann nicht Gegenstand einer wirksamen Zustellung sein.