Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.04.1984, Az.: IVa ZB 2/84
Zustellung; Urteil; Unterschriftsersatz; Vorsitzender Richter; Beisitzer
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.04.1984
- Aktenzeichen
- IVa ZB 2/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12859
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Amtlicher Leitsatz
Ein Urteil, das von dem Vorsitzenden Richter der Kammer "zugleich für die an der Unterschriftsleistung gehinderten" Beisitzer ohne weitere Angaben von Gründen für die Ersetzung der Unterschriften unterschrieben worden ist, kann nicht Gegenstand einer wirksamen Zustellung sein.