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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.09.1971, Az.: 4 AZR 93/71

Überschicht; Schichtlohn; Mehrarbeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.09.1971
Aktenzeichen
4 AZR 93/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm - 27.01.1971 - AZ: 5 Sa 295/70

Fundstellen

  • BAGE 23, 424 - 430
  • BB 1972, 132
  • DB 1972, 100 (amtl. Leitsatz)
  • DB 1971, 1869-1870 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

1. Der tarifliche Zuschlag für Überschichten an Werktagen, die über die Zahl der Arbeitstage im Monat hinaus verfahren werden, ist für Schichtlöhner vom gesamten Schichtlohn, also auch unter Berücksichtigung eventueller übertariflicher Lohnbestandteile, zu berechnen.

2. Während § 15 AZO die Frage der Vergütung gesetzlicher Mehrarbeit regelt, d. h. der Arbeit, die über die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird, bestimmt § 16 Abs. 1 MTV, daß für Überschichten, d. h. für Arbeit, die über die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird, ein Zuschlag zu zahlen ist.