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Bundessozialgericht
Urt. v. 07.12.1976, Az.: 8 RU 18/76

Kirchengemeinde; Organisiertes Fußballspiel; Kirchliche Organe; Gemeindemitglieder; Ausübung eines Amtes; Ehrenamtliche Tätigkeit; Verhinderter Amtsträger

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
07.12.1976
Aktenzeichen
8 RU 18/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10743
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Die Mitwirkung an einem - von einer katholischen Kirchengemeinde zur Förderung kirchlicher Zwecke veranstalteten - Fußballspiel ist jedenfalls für solche Gemeindeglieder, die nicht einem kirchlichen Organ als Mitglieder angehören, keine Ausübung eines Amtes und deshalb keine ehrenamtliche Tätigkeit i. S. des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO. Ob sie zu den amtlichen Aufgaben eines kirchlichen Organs (hier: des Pfarrgemeinderats) gehören kann, bleibt offen.

2. Der Mitwirkende wird auch nicht "wie", der Inhaber eines kirchlichen Ehrenamtes (RVO § 539 Abs. 2 i. Vbdg. m. Abs. 1 Nr. 13) tätig, wenn er nicht die Funktion eines - verhinderten - Amtsträgers übernimmt, sondern lediglich als Gemeindeglied die Veranstaltung der Gemeinde unterstützt.