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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.04.1982, Az.: 4 AZR 642/79

Wegezeitvergütung; Verpflegungszuschuß; Kraftfahrer; Kraftwagen; Abholen im Betrieb; Baustellen; Substantiierung des Anspruchs

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.04.1982
Aktenzeichen
4 AZR 642/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10210
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Paderborn 31.01.1979 - 2 Ca 1164/78
LAG Hamm 10.05.1979 - 9 Sa 208/79

Fundstellen

  • BAGE 38, 332 - 343
  • DB 1982, 2044
  • JR 1983, 220

Amtlicher Leitsatz

1. Die Wegezeitvergütung (Verpflegungszuschuß) des BauRTV § 7 i.d.F. vom 05.06.1978 steht auch Kraftfahrern zu, die den Kraftwagen im Betrieb abholen und abstellen, im übrigen aber überwiegend für Baustellen tätig sind, die mindestens 10 km vom Betrieb entfernt sind.

2. Zur Geltendmachung reicht eine Substantiierung des Anspruchs aus; eine nähere Begründung ist nicht erforderlich.