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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.03.2006, Az.: 2 AZR 163/05

Erweiterung des Kündigungsschutzes im Wege der Rechtsfortbildung auf Fälle der bloßen konzerninternen Verlagerung von nach wie vor bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten; Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Betriebsstilllegung als ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung ; Unternehmensbezogenheit oder Konzernbezogenheit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG); Pflicht zur Unterbringung in einem anderen Unternehmen des Konzerns; Bedeutung einer Ursächlichkeit von konzerninternen Gründen für den Wegfall des Arbeitsplatzes; Verlagerung des weggefallenen Beschäftigungsbedarfs lediglich auf ein anderes Konzernunternehmen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.03.2006
Aktenzeichen
2 AZR 163/05
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 24937
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Gründe

1

Paralellentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts vom 23.03.2006, 2 AZR 162/05