Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.05.1983, Az.: 4 AZR 552/80
Fachaufsicht des Sozialarbeiters; Heimaufsicht; Übertragung hoheitlicher Aufgaben; Weisungsbefugnisse; Durchführung von Heimbesichtigungen; Beratung der Einrichtungsträger; Abmahnung bei Verstößen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.05.1983
- Aktenzeichen
- 4 AZR 552/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10110
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Augsburg 09.01.1979 - 2 Ca 2366/77
- LAG München 03.09.1980 - 5 Sa 230/79
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
- § 78 JWG
Fundstellen
- AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter
- PersV 1985, 212
Amtlicher Leitsatz
Der Begriff der Fachaufsicht eines Sozialarbeiters ist nicht dem Verwaltungsrecht zu entnehmen, sondern meint die Heimaufsicht nach § 78 JWG. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben oder Weisungsbefugnisse ist nicht erforderlich; die Durchführung von Heimbesichtigungen, die Beratung der Einrichtungsträger und die Abmahnung bei Verstößen reichen aus, die Tätigkeit eines Sozialarbeiters ihrem Zuschnitt nach als Heimaufsicht i.S. von § 78 JWG anzusehen.