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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.03.1981, Az.: 4 AZR 1037/78

Vorübergehende Tätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.03.1981
Aktenzeichen
4 AZR 1037/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10172
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • RiA 1981, 234

Amtlicher Leitsatz

Bei der Übertragung einer nur vorübergehenden Tätigkeit steht es im Ermessen des Arbeitgebers, die vorübergehende Übertragung zu beenden.

Der Arbeitgeber darf hiervon jedoch nicht willkürlich Gebrauch machen; es ist aber als sachlicher Grund anzuerkennen, wenn eine als Beamtendienstposten ausgewiesene Stelle mit einem Beamten besetzt werden soll.