Art. 7 AG BGB
Bibliographie
- Titel
- Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
- Redaktionelle Abkürzung
- AG BGB,BE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 400-1
§ 1
(weggefallen)
§ 2
(weggefallen)
§ 3
Die in den §§ 1 und 2 vorgeschriebene Genehmigung ist nicht erforderlich zu einem Erwerb, der auf Grund einer nach Maßgabe des Artikels 6 genehmigten Schenkung oder Zuwendung von Todes wegen erfolgt.