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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.04.1989, Az.: 1 BvR 33/87

Auskunft; Informationelle Selbstbestimmung; Steuerfahndung ; Presse ; Auskunftsverweigerung ; Immobilienverkauf; Ausland

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.04.1989
Aktenzeichen
1 BvR 33/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12157
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DSB 1990, 17 (Kurzinformation)
  • HFR 1990, 266-268 (Volltext mit red. LS)
  • JuS 1990, 768
  • NJW 1990, 701-702 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Vorschriften der §§ 94 I 1, 208 I Nr. 3 AO 1977 genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die für eine gesetzliche Ermächtigung zu Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Volkszählungsentscheidung (BVerfGE 65, 1 ff.) aufgestellt worden sind.

2. Die Vorschriften der §§ 93 I 1, 208 I Nr. 3 AO 1977 genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen, denen eine gesetzliche Ermächtigung zu Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unterliegt.

3. Zum Auskunftsverweigerungsrecht der Presse, wenn eine Steuerfahndungsbehörde um Auskunft über Name und Adresse der Aufgeber einzelner Chiffre-Anzeigen ersucht, in denen ausländische Immobilien von beträchtlichem Wert zum Verkauf angeboten wurden.