Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.01.2007, Az.: 5 AZR 91/06
Wirksamkeit einer Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft während der Schulferienzeiten; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Feiertagsvergütung; Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertags; Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung über ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einem Arbeitsvertrag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.01.2007
- Aktenzeichen
- 5 AZR 91/06
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2007, 33842
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Hinweis
Parallelverfahren
Parallelentscheidung zu BAG - 10.01.2007 - AZ: 5 AZR 84/06
Redaktioneller Leitsatz
- 1.
Feiertagsbedingter Arbeitsausfall liegt nur dann vor, wenn ein gesetzlicher Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalls ist.
- 2.
Soweit nicht eine Rechtsnorm das Ruhen der Arbeit anordnet, setzt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses eine rechtswirksame Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus.
- 3.
Die Vereinbarung eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft während der Schulferienzeiten stellt keine unangemessene Benachteiligung dar.
- 4.
Aus dem Bundesurlaubsgesetz ergibt sich das Recht des Arbeitgebers, den Urlaub einseitig festzulegen.