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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.01.2007, Az.: 5 AZR 91/06

Wirksamkeit einer Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft während der Schulferienzeiten; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Feiertagsvergütung; Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertags; Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung über ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einem Arbeitsvertrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.01.2007
Aktenzeichen
5 AZR 91/06
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2007, 33842
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Hinweis

Parallelverfahren
Parallelentscheidung zu BAG - 10.01.2007 - AZ: 5 AZR 84/06

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Feiertagsbedingter Arbeitsausfall liegt nur dann vor, wenn ein gesetzlicher Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalls ist.

  2. 2.

    Soweit nicht eine Rechtsnorm das Ruhen der Arbeit anordnet, setzt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses eine rechtswirksame Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus.

  3. 3.

    Die Vereinbarung eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft während der Schulferienzeiten stellt keine unangemessene Benachteiligung dar.

  4. 4.

    Aus dem Bundesurlaubsgesetz ergibt sich das Recht des Arbeitgebers, den Urlaub einseitig festzulegen.