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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.01.1969, Az.: 2 BvR 314/68

Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Kenntnis des Privatbeklagten; Auferlegung der Kosten

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.01.1969
Aktenzeichen
2 BvR 314/68
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1969, 10908
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Nordhorn 08.03.1968 - 4 Bs 1/68
LG Osnabrück 08.04.1968 - 7 Qs 162/68

Fundstelle

  • BVerfGE 25, 40 - 43

Redaktioneller Leitsatz

Wenn das Gericht ein Privatklageverfahren, in dem es Zeugen vernehmen ließ, den Privatbeklagten aber weder vom Vernehmungstermin noch vom Inhalt der Aussagen informiert hat, einstellt und dem Privatbeklagten die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers auferlegt, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt.