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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.06.1984, Az.: 3 AZR 376/82

Betriebliches Ruhegeld; Ruhegeldordnung; Versorgungsfall; Invalidität; Berufsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.06.1984
Aktenzeichen
3 AZR 376/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10022
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Koblenz 04.12.1981 - 4 Ca 1614/81
LAG Mainz 04.06.1982 - 6 Sa 114/82

Fundstellen

  • DB 1984, 2412
  • VersR 1985, 174-175 (Volltext mit red. LS)
  • ZIP 1984, 1260-1261

Amtlicher Leitsatz

Eine betriebliche Ruhegeldordnung kann den Versorgungsfall der Invalidität von der doppelten Voraussetzung abhängig machen, daß nicht nur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist, sondern darüber hinaus das Arbeitsverhältnis geendet hat.